Bei den Gesamterneuerungswahlen der Mitglieder der Geschäftsprüfungskommission (für die Amtsdauer 2021-2024) hat im Anschluss an den 1. Wahlgang vom 27. September 2020 ein gewähltes Mitglied die Wahl abgelehnt. Nach Art. 30 des kantonalen Gesetzes über Wahlen und Abstimmungen (sGS 125.3; abgekürzt WAG) findet somit für den verbleibenden Sitz ein zweiter Wahlgang statt.

Gemäss Art. 28 Abs. 1 lit. c WAG und Art. 10 der Gemeindeordnung der Primarschulgemeinde Weesen ist stille Wahl für Schulbehörden im zweiten Wahlgang möglich. Stille Wahl kommt gemäss Art. 29 Abs. 1 WAG zustande, wenn die Zahl der auf allen gültigen Wahlvorschlägen aufgeführten Namen von Kandidierenden der Zahl der zu vergebenden Mandate entspricht. Die zuständige Stelle der Gemeinde entscheidet über das Zustandekommen der stillen Wahl und veröffentlicht den Entscheid im amtlichen Publikationsorgan (Art. 29 Abs. 2 lit. b WAG).

 

Der Primarschulrat stellt fest:

  1. Für den 2. Wahlgang der Erneuerungswahlen der Geschäftsprüfungskommission der Primarschulgemeinde (für die Amtsdauer 2021-2024) ist für den letzten freien Sitzung ein gültiger Wahlvorschlag eingereicht worden. Die stille Wahl ist somit zustande gekommen. Für die Amtsdauer 2021-2024 ist, vorbehaltlich einer Wahlablehnung, folgende Person als Mitglied der Geschäftsprüfungskommission gewählt:
  • Kid Claudia, Autisstrasse 18a, Weesen

 

  1. Der Urnengang für dieses Mandat vom 29. November 2020 findet demzufolge nicht statt.
  2. In Anwendung von Art. 29 Abs. 2 lit. b WAG wird dieser Entscheid im amtlichen Publikationsorgan (der «Publikationsplattform» nach dem kantonalen Publikationsgesetz) veröffentlicht.
  3. Rechtsmittel: Binnen einer Frist von vierzehn Tagen seit der Veröffentlichung dieses Wahlergebnisses kann betreffend dieser Wahl beim Departement des Innern, Regierungsgebäude, 9001 St. Gallen, schriftlich Beschwerde erhoben werden (Art. 110 des Gesetzes über Wahlen und Abstimmungen, sGS 125.3, i. V. m. Art. 164 ff. des kantonalen Gemeindegesetzes, sGS 151.2).