Ab dem 1. Januar 2026 gelten für den baulichen Zivilschutz von Bundesrechts wegen folgende Neuerungen:

  • Ausdehnung der Schutzraumbaupflicht und Ersatzbeitragspflicht auf Erweiterungs- und Umbauten sowie Nutzungsänderungen
    Anbauten, Aufbauten, Umbauten und Nutzungsänderungen, die zu zusätzlicher Wohnfläche führen, gelten als Neubauten und lösen eine Schutzraumbaupflicht oder Ersatzbeitragspflicht aus.
     
  • Erhöhung der Ersatzbeiträge
    Um die gestiegenen Kosten für den Schutzraumbau besser abzudecken, werden die Ersatzbeiträge von bisher 800 Franken auf neu 1400 Franken pro Schutzplatz erhöht.