Der Gemeinderat der Politischen Gemeinde Weesen hat die Richtlinie Erschliessungsstrassen formell anerkannt. Die Richtlinie betrifft die Dimensionierung und die Anforderungen an öffentliche Erschliessungsstrassen. Sie dient auch zur Beurteilung der hinreichenden Erschliessung nach kantonalem Recht.
Die Richtlinie entstand in Zusammenarbeit mit dem kantonalen Tiefbauamt, der Kantonspolizei und dem Verband St. Galler Gemeindepräsidien. Sie reagiert auf die gestiegenen Anforderungen an die Siedlungsentwicklung nach innen. Zugleich schafft sie mehr Klarheit für Gemeinden, Planende und Bauherrschaften.
Die Richtlinie definiert einen einheitlichen Standard für eine genügende Erschliessung. Sie unterscheidet bewusst zwischen hinreichender und idealer Erschliessung. Damit unterstützt sie pragmatische und verhältnismässige Lösungen im Bestand.
Die Anwendung erfolgt nicht schematisch. Jede Situation wird weiterhin einzeln geprüft, Abweichungen bleiben möglich, wenn sie sachlich begründet sind. Die Interessenabwägung erfolgt im technischen Bericht oder im behördlichen Entscheid. Die Gemeinde behält ihren Ermessensspielraum als Strassen- und Baubehörde.
Die Richtlinie gilt in der Politischen Gemeinde Weesen ab dem 1. Januar 2026.