Wo dies nicht der Fall ist, braucht es Nachtragskredite. Sie sichern, dass unvorhersehbare oder dringliche Ausgaben rechtlich korrekt abgehandelt und verbucht werden. Per 30. September 2025 genehmigte der Gemeinderat Nachtragskredite von insgesamt rund 163 960 Franken. Dabei handelt es sich um verschiedene Mehrausgaben, die nicht planbar waren. Solche Ausgaben sind notwendig, um die Gemeinde handlungsfähig zu halten und gesetzliche oder vertragliche Verpflichtungen einzuhalten. Ein Finanzreferendum ist nicht erforderlich.
Mitteilung
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12.12.2025
Gemeinderat genehmigt Nachtragskredite für das dritte Quartal 2025
Der Gemeinderat prüft quartalsweise, ob das Budget eingehalten werden kann.
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