Der Gemeinderat der Politischen Gemeinde Weesen hat mit Beschluss vom 6. Januar 2026 (GRB Nr. 10 / 2026) in Anwendung von Art. 111 Abs. 2 des Gesetzes über Wahlen und Abstimmungen (WAG, sGS 125.3) die endgültigen Ergebnisse folgender Wahlgänge festgestellt:
- Zweiter Wahlgang Ersatzwahl eines Mitglieds des Gemeinderats für den Rest der Amtsdauer 2025 – 2028
Für die Ergebnisse im Einzelnen wird auf die amtliche Bekanntmachung der Ergebnisse vom 2. Dezember 2025 im Publikationsorgan der Politischen Gemeinde Weesen verwiesen (s. Publ.-Nr. 00.234.503).