Die Nutzung der Sonnenenergie leistet einen wichtigen Beitrag zur nachhaltigen Energieversorgung. Für viele Solaranlagen genügt heute anstelle eines ordentlichen Baubewilligungsverfahrens eine Meldung an die Gemeinde. Voraussetzung ist, dass die Anlage die gesetzlichen Anforderungen erfüllt. Ob eine Meldung ausreicht oder eine Baubewilligung erforderlich ist, lässt sich mit dem neuen kantonalen Formular einfach prüfen.
Das überarbeitete Formular ist seit März 2026 im Einsatz und ersetzt die bisherigen Versionen. Es enthält zusätzliche Angaben zu Photovoltaik- und Speicheranlagen sowie präzisere Kriterien für Dach- und Fassadenanlagen. Ebenfalls berücksichtigt werden die seit 2024 geltende Bewilligungspraxis für Solaranlagen in Ortsbildschutzgebieten und auf geschützten Objekten.
Das vollständig ausgefüllte Formular ist spätestens 30 Tage vor Baubeginn beim Bausekretariat einzureichen. Dem Formular sind unter anderem ein Situationsplan, ein Modulplan sowie ein Systemschnitt beizulegen. Je nach Standort oder Art der Anlage können weitere Unterlagen erforderlich sein.
Das Bausekretariat der Politischen Gemeinde Weesen bittet alle Bauherrschaften, Planungsbüros und Installationsunternehmen, für neue Projekte ausschliesslich das aktuelle Formular zu verwenden. Dieses steht zusammen mit einer ausführlichen Wegleitung auf der Internetseite des Kantons St. Gallen zum Download bereit. Dort finden sich auch Informationen darüber, wann eine Meldung genügt und in welchen Fällen weiterhin ein ordentliches Baubewilligungsverfahren notwendig ist.
Hinweis: Wer unsicher ist, ob für ein konkretes Vorhaben eine Meldung genügt oder ein ordentliches Baubewilligungsverfahren erforderlich ist, kann sich vor Einreichung des Projekts an das Bausekretariat der Politischen Gemeinde Weesen wenden. So lassen sich unnötige Verzögerungen vermeiden.