Die Sammlung und Entsorgung von Siedlungsabfällen gehört zu den wichtigen Aufgaben einer Gemeinde. Diese Leistungen werden in Weesen durch die KETRAG AG erbracht. Aufgrund der ausserordentlichen Entwicklung auf den internationalen Energie- und Treibstoffmärkten ersuchte die KETRAG AG den Gemeinderat um Zustimmung zur Erhebung eines zeitlich befristeten Treibstoffzuschlags.

Die Dieselpreise sind seit Ende Februar 2026 innert kurzer Zeit deutlich angestiegen. Besonders betroffen sind Sammel- und Entsorgungsfahrzeuge, die im täglichen Einsatz häufig anfahren, bremsen und ihre Pressanlagen betreiben. Dadurch fallen die zusätzlichen Treibstoffkosten im Vergleich zu anderen Transportleistungen bei der KETRAG AG überdurchschnittlich ins Gewicht.

Der Gemeinderat anerkennt, dass es sich um ausserordentliche und bei Vertragsabschluss nicht vorhersehbare Kostensteigerungen handelt. Er hat deshalb beschlossen, der KETRAG AG die Erhebung eines Treibstoffzuschlags zu gestatten. Die Höhe des Zuschlags richtet sich nach der Treibstofftabelle des Schweizerischen Nutzfahrzeugverbands ASTAG und wird monatlich anhand der effektiven Treibstoffpreise berechnet. Die KETRAG AG übernimmt dabei weiterhin einen Teil der Mehrkosten selbst.

Die Zustimmung gilt rückwirkend ab dem 1. Mai 2026 und ist ausdrücklich auf die Dauer der ausserordentlichen Marktsituation beschränkt. Die KETRAG AG muss der Gemeinde die Berechnungsgrundlagen mit jeder Rechnungsstellung offenlegen. Sobald sich die Treibstoffpreise wieder normalisieren und die Voraussetzungen für den Zuschlag nicht mehr erfüllt sind, fällt dieser automatisch weg.

Die Zustimmung des Gemeinderates betrifft ausschliesslich das Vertragsverhältnis zwischen der Gemeinde Weesen und der KETRAG AG. Für die Bevölkerung ergeben sich daraus derzeit keine Änderungen bei den kommunalen Abfallgebühren. Diese richten sich weiterhin nach den geltenden Tarifen.