Im Umgang mit Feuer und Raucherwaren ist höchste Vorsicht geboten. Im Wald und im Abstand zum Waldrand von 200 Metern gilt:
- kein Feuer machen, auch nicht an offiziellen Feuerstellen
- keine Raucherwaren/Streichhölzer wegwerfen
- kein Feuerwerk entzünden
Im ganzen Kantonsgebiet gilt:
- keine Himmelslaternen steigen lassen
Aktuelle Informationen finden Sie auf der kantonalen Webseite.