Im Umgang mit Feuer und Raucherwaren ist höchste Vorsicht geboten. Im Wald und im Abstand zum Waldrand von 200 Metern gilt:

  • kein Feuer machen, auch nicht an offiziellen Feuerstellen
  • keine Raucherwaren/Streichhölzer wegwerfen
  • kein Feuerwerk entzünden


Im ganzen Kantonsgebiet gilt:

  • keine Himmelslaternen steigen lassen


Aktuelle Informationen finden Sie auf der kantonalen Webseite.