Im Rahmen der aktuell laufenden Ortsplanungsrevision hat der Gemeinderat der Politischen Gemeinde Weesen in Anwendung von Art. 7 und Art. 34 ff. des kantonalen Planungs- und Baugesetzes (PBG, sGS 731.1) am 8. Dezember 2025 die Rahmennutzungsplanung (Zonenplan und Baureglement) sowie die Schutzverordnung Teil Landschaft (Schutzplan und Schutzverordnungsreglement) erlassen (GRB Nr. 248 und 249 / 2026) und unterstellt die folgenden Unterlagen einer koordinierten öffentlichen Planauflage nach Art. 41 PBG:

  • Zonenplan
  • Baureglement
  • Schutzverordnungsplan Teil Landschaft
  • Schutzverordnungsreglement Teil Landschaft
  • Waldfeststellungspläne Kantonsforstamt (Rebbergstrasse, Geiligen, Rislen, Gmäl, Flibach)

 

Die Unterlagen liegen vom 21. Januar 2026 bis 20. Februar 2026 im Gemeindehaus, Gang 1. Stock, öffentlich zur Einsichtnahme auf. Sie können auch auf der Ortsplanungs-Webseite der Politischen Gemeinde Weesen (www.ortsplanung-weesen.ch) eingesehen werden. Mit vorgängiger Terminvereinbarung (058 228 76 00) besteht zudem die Möglichkeit einer individuellen Besprechung. Es werden keine persönlichen Anzeigen im Sinne des PBG versandt.

 

Rechtsmittel
Innerhalb der Auflagefrist kann beim Gemeinderat der Politischen Gemeinde Weesen, Hauptstrasse 15, 8872 Weesen, schriftlich und begründet Einsprache erhoben werden.

Pro Thema (Rahmennutzungsplanung, Schutzverordnung Teil Landschaft, Waldfeststellungen) ist je eine separate Eingabe zu machen.

Zur Einsprache ist berechtigt, wer über ein eigenes, schutzwürdiges Interesse verfügt (Art. 152 ff. PBG und Art. 45 Abs. 1 Gesetz über die Verwaltungsrechtspflege [VRP, sGS 951.1]). Die Einsprache hat eine Darstellung des Sachverhaltes, eine Begründung sowie einen Antrag zu enthalten.