Die Revision der Schutzverordnung Landschaft ist notwendig, damit die Schutzmassnahmen heutigen rechtlichen und fachlichen Anforderungen entsprechen. Sie berücksichtigt die Entwicklungen der letzten Jahrzehnte, die Ergebnisse der Feldaufnahmen sowie die kantonalen und nationalen Inventare. Damit wird der Schutz von wertvollen Landschafts- und Naturräumen langfristig gesichert.

Die Anpassungen betreffen einerseits den Schutzumfang und die Schutzkategorien, andererseits die Bewirtschaftung und Pflege. Neu aufgenommen wurden insbesondere der Lebensraum Linthwerk mit Pflegeplan, ein Biotop sowie ein überregionaler Wildtierkorridor. Auch die Landschaftsschutzgebiete und Kerngebiete wurden aktualisiert und den Vorgaben des kantonalen Richtplans angepasst.

Die Schutzverordnung Landschaft stellt ein grundeigentümerverbindliches Instrument dar. Der Planungsbericht nach Art. 47 der Raumplanungsverordnung (RPV, SR 700.1) dient als Berichterstattung an die Genehmigungsbehörde, ist jedoch nicht rechtsverbindlich.

Gemäss Art. 34 Abs. 2 des kantonalen Planungs- und Baugesetzes (PBG, sGS 731.1) ist die Bevölkerung frühzeitig in den Planungsprozess einzubeziehen. Die öffentliche Mitwirkung startet am 18. September 2025, dauert 30 Tage und erfolgt über die Plattform www.mitwirken-weesen.ch. Die elektronische Form ermöglicht eine niederschwellige und transparente Beteiligung. Zusätzlich erfolgt eine physische Auflage der Unterlagen im Gemeindehaus.