Gegenstand
Änderung des Reglements über die Hundehaltung
Referendumsfrist
3. November 2026 bis 14. Dezember 2026
Öffentliche Auflage
Gemeindehaus Weesen, 1. Stock, Büro Nr. 23
Quorum für das Zustandekommen eines Referendumsbegehrens
100 gültige Unterschriften
Allfällige Referendumsbegehren sind vor Ablauf der Referendumsfrist beim Gemeinderat Weesen einzureichen.