Gemäss Gemeindegesetz dürfen Ausgaben grundsätzlich nur innerhalb der bewilligten Kredite erfolgen. Reicht ein bestehender Kredit nicht aus, muss für die zusätzliche Ausgabe ein Nachtragskredit eingeholt werden. Dabei wird unterschieden zwischen unvorhersehbaren neuen Ausgaben sowie dringlichen oder gebundenen Ausgaben. Die Gemeindeordnung ermächtigt den Gemeinderat, unvorhersehbare neue Ausgaben bis zu einer bestimmten Höhe selbständig zu bewilligen. Dringliche oder gebundene Ausgaben fallen ebenfalls in die abschliessende Zuständigkeit des Gemeinderates.
Per Ende drittes Quartal betragen die als dringliche oder gebundene Ausgaben qualifizierten Kreditüberschreitungen rund 280 000 Franken. Zusätzlich sind bisher im Jahr 2026 neue unvorhersehbare Ausgaben von rund 62 000 Franken angefallen.
Da sowohl die einzelnen Kreditüberschreitungen und neuen Ausgaben als auch die gesamte Summe innerhalb der gesetzlichen Zuständigkeit des Gemeinderates liegen, war kein Finanzreferendum erforderlich. Der Gemeinderat hat die bis Ende September angefallenen Mehrausgaben deshalb an seiner Sitzung vom 19. Oktober 2026 abschliessend genehmigt und der Jahresrechnung 2026 belastet.