Gegenstand

Änderung Reglement über die Hundehaltung; Erhöhung Hundesteuer

Referendumsfrist

3. November 2026 bis 14. Dezember 2026

Öffentliche Auflage

Gemeindehaus Weesen, 1. Stock, Büro Nr. 23

Quorum für das Zustandekommen eines Referendumsbegehrens

100 gültige Unterschriften

 

Allfällige Referendumsbegehren sind vor Ablauf der Referendumsfrist beim Gemeinderat Weesen einzureichen.