Die Sozialhilfe im Kanton St. Gallen richtet sich nach klaren Richtlinien. Sie deckt den Grundbedarf für den Lebensunterhalt. Dazu zählen Nahrung, Kleidung und Energie. Auch angemessene Wohnkosten und situationsbedingte Leistungen fliessen ein.

Die Teuerung machte nun eine Anpassung nötig. Der VSGP empfiehlt neue Vermögensfreibeträge ab dem 1. Januar 2026. Die Politische Gemeinde Weesen übernimmt diese Freibeträge rückwirkend.

Einzelpersonen dürfen neu 2500 Franken Vermögen behalten. Bisher lag der Freibetrag bei 2000 Franken. Ehepaare verfügen neu über 5000 Franken statt 4000 Franken. Für Kinder und Jugendliche in Ausbildung gelten neu 1250 Franken (bisher: 1000 Fr.). Pro Familie gilt ein Maximum von 6250 Franken (bisher: 5000 Fr.).

Mit dieser Anpassung reagiert die Gemeinde moderat auf die Preisentwicklung. Betroffene behalten einen grösseren finanziellen Spielraum.

Ab dem 1. Januar 2027 erhöht die Gemeinde zudem den Grundbedarf. Eine Einzelperson erhält neu 1061 Franken pro Monat. Auch die Ansätze für Mehrpersonenhaushalte steigen entsprechend. Im Bereich der Asylsozialhilfe gelten ebenfalls neue Pauschalen. Diese tragen der Teuerung Rechnung und schaffen Klarheit.

Die Gemeinde passte ihre Ansätze zuletzt per 1. Januar 2025 an. Mit dem aktuellen Entscheid sorgt der Gemeinderat für Einheitlichkeit im Kanton. Er schafft Transparenz und Rechtssicherheit für Betroffene und Verwaltung.

Die neuen Ansätze treten gestaffelt in Kraft. Die Vermögensfreibeträge gelten ab 1. Januar 2026. Die Anpassung des Grundbedarfs folgt per 1. Januar 2027.

Mit diesem Schritt stellt die Politische Gemeinde Weesen eine faire und zeitgemässe Unterstützung sicher.