Der Gemeinderat der Politischen Gemeinde Weesen lädt die Bevölkerung ein, zum folgenden Projekt im Rahmen der Mitwirkung nach Art. 34 Planungs- und Baugesetz (PBG, sGS 731.1) Stellung zu nehmen:
Festlegung Gewässerräume nach Art. 36a GSchG mit Sondernutzungsplänen und Baulinien, Fliessgewässer der Gemeinde Weesen
Die Unterlagen zur Mitwirkung können auf der E-Mitwirkungsplattform der Politischen Gemeinde Weesen unter www.mitwirken-weesen.ch eingesehen werden. Sie liegen zusätzlich in physischer Form im Gemeindehaus Weesen, 1. Stock, öffentlich auf.
Die Mitwirkung dauert vom 22. Oktober 2026 bis 23. November 2026. Stellungnahmen sind direkt auf der E-Mitwirkungsplattform zu erfassen und einzureichen. Sie können weiterhin auch schriftlich an den Gemeinderat Weesen (Hauptstrasse 15, 8872 Weesen) eingereicht werden.
Alle Interessierten sind eingeladen, sich zu informieren und aktiv an der Festlegung der Gewässerräume mitzuwirken.