Am Sonntag, 22. September 2024, und im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen an den Vortagen, finden die Erneuerungswahlen statt für:
A. Politische Gemeinden Amden und Weesen
a) Wahl des Gemeindepräsidenten bzw. der Gemeindepräsidentin
b) Wahl der Mitglieder des Gemeinderates
c) Wahl der Mitglieder der Geschäftsprüfungskommission
B. Primarschulgemeinden Amden und Weesen
a) Wahl des Schulratspräsidenten bzw. der Schulratspräsidentin
b) Wahl der Mitglieder des Schulrates
c) Wahl der Mitglieder der Geschäftsprüfungskommission
C. Oberstufenschulgemeinde Weesen-Amden
a) Wahl des Schulratspräsidenten bzw. der Schulratspräsidentin
b) Wahl der Mitglieder des Schulrates
c) Wahl der Mitglieder der Geschäftsprüfungskommission
Es gelten die Bestimmungen von Art. 21 und folgende des Gesetzes über Wahlen und Abstimmungen (sGS 125.3, abgekürzt WAG).
Abgabetermin Wahlvorschläge
Die Wahlvorschläge gemäss Art. 24 WAG sind der zuständigen Gemeinderatskanzlei bis spätestens Dienstag, 25. Juni 2024, 16.30 Uhr, zu übergeben. Die Wahlvorschläge der Schulgemeinden sind ebenfalls bis zum vorerwähnten Termin der jeweiligen Gemeinderatskanzlei zu übergeben (jene der Oberstufenschulgemeinde Weesen-Amden an die Gemeinderatskanzlei Weesen). Die Formulare für die Wahlvorschläge und die Kandidatenzustimmungen können bei der zuständigen Gemeinderatskanzlei bezogen werden und sind auf den entsprechenden Gemeinde-Webseiten abrufbar. Das Datum des Poststempels genügt nicht für die Wahrung dieser Frist.
Zweiter Wahlgang oder stille Wahl
Kommt keine stille Wahl zustande, findet der allfällige zweite Wahlgang am Sonntag, 24. November 2024, statt. Die Wahlvorschläge für einen solchen Wahlgang sind der zuständigen Gemeinderatskanzlei bis spätestens Montag, 30. September 2024, 16.30 Uhr, zu übergeben.