Der Einbürgerungsrat Weesen hat am 25. Juni 2026 folgenden Personen das Gemeinde- und Ortsbürgerrecht von Weesen erteilt:

  • WESTERMANN Karl-Dieter, geb. 27.07.1941, deutscher Staatsangehöriger,
    wohnhaft Mariahaldenstrasse 5, 8872 Weesen
  • KOHRS Dörte Eva, geb. 08.01.1979, deutsche Staatsangehörige,
    wohnhaft Hauptstrasse 37, 8872 Weesen
  • HÖFFKEN Sophia, geb. 05.02.2010, deutsche Staatsangehörige,
    wohnhaft Hauptstrasse 37, 8872 Weesen

Die Auflagedossiers mit den Einbürgerungsbeschlüssen liegen während 30 Tagen, d.h. vom 15. August 2026 bis 14. September 2026 bei der Gemeinderatskanzlei, Büro 23, öffentlich auf. Für die Einsicht in das Auflagedossier ist mit der Gemeinderatskanzlei,
Tel. 058 228 76 06, ein Termin zu vereinbaren.

Stimmberechtigte Personen der Politischen Gemeinde Weesen können während der Auflagefrist Einsicht in die Dossiers nehmen und gegen die Einbürgerungsbeschlüsse schriftlich und begründet Einsprache erheben beim Einbürgerungsrat Weesen, Hauptstrasse 15, 8872 Weesen.

EINBÜRGERUNGSRAT WEESEN