Am 25. März 2025 fand die Bürgerversammlung der Politischen Gemeinde Weesen statt.

Gemäss Art. 49 des Gemeindegesetzes liegt das Protokoll vierzehn Tage nach der Bürgerversammlung während vierzehn Tagen, d. h. vom 8. April bis 22. April 2025, bei der Gemeinderatskanzlei (Büro Nr. 23) öffentlich auf.

Gemäss Art. 50 Abs. 1 des Gemeindegesetzes können Stimmberechtigte sowie Personen, die schutzwürdige Interessen geltend machen können, innert der Auflagefrist beim Departement des Innern, Regierungsgebäude, 9001 St. Gallen, Protokollbeschwerde mit einem Antrag auf Berichtigung erheben.