Die eidgenössische Gewässerschutzgesetzgebung verpflichtet die Kantone und Gemeinden, entlang von Gewässern ausreichend Raum für Hochwasserschutz, Gewässerentwicklung und ökologische Funktionen sicherzustellen. Im Kanton St. Gallen erfolgt die Festlegung des Gewässerraums durch die Gemeinden regelmässig mittels Sondernutzungspläne.
Die Politische Gemeinde Weesen erarbeitet die Gewässerraumausscheidung parallel zur laufenden Ortsplanungsrevision. Der vorliegende Planungsbericht und die dazugehörenden Sondernutzungspläne betreffen die Fliessgewässer auf dem gesamten Gemeindegebiet. Dazu zählen der Rütibach, die Maag mit dem Rislenbach, der Geilingenbach, der Lauibach, der Holzerbach sowie der Flibach.
Die Gewässerräume werden mit mehreren Sondernutzungsplänen und sogenannten «Baulinien Gewässerraum» festgelegt. Diese schaffen grundeigentümerverbindliche Grundlagen und sichern den notwendigen Raum entlang der Gewässer langfristig. Gleichzeitig werden teilweise ältere Baulinien und Abstandsvorschriften ersetzt oder aufgehoben.
Der Planungsbericht zeigt zudem auf, nach welchen fachlichen und gesetzlichen Kriterien die Gewässerräume bestimmt wurden. Dabei flossen Themen wie Hochwasserschutz, Gewässerökologie, technische Zugänglichkeit sowie die bestehenden Siedlungsstrukturen in die Beurteilung ein. Auch Besonderheiten wie eingedolte Gewässer oder dicht überbaute Bereiche wurden berücksichtigt.
Mit der Verabschiedung der Unterlagen hat der Gemeinderat nun die nächste Verfahrensetappe eingeleitet. Die Unterlagen werden dem kantonalen Amt für Raumentwicklung und Geoinformation zur Vorprüfung eingereicht. Anschliessend folgen die öffentliche Mitwirkung sowie die öffentliche Auflage der Sondernutzungspläne mit der Möglichkeit zur Einsprache.