Die Finanzverwaltung informiert den Gemeinderat quartalsweise über Budgetüberschreitungen und notwendige Nachtragskredite.

Gemäss Gemeindegesetz dürfen Ausgaben grundsätzlich nur innerhalb der bewilligten Kredite erfolgen. Reicht ein bestehender Kredit nicht aus, muss für die zusätzliche Ausgabe ein Nachtragskredit eingeholt werden. Dabei wird unterschieden zwischen unvorhersehbaren neuen Ausgaben sowie dringlichen oder gebundenen Ausgaben. Die Gemeindeordnung ermächtigt den Gemeinderat, unvorhersehbare neue Ausgaben bis zu einer bestimmten Höhe selbstständig zu bewilligen. Dringliche oder gebundene Ausgaben fallen ebenfalls in die abschliessende Zuständigkeit des Gemeinderates.

Da sowohl die einzelnen Kreditüberschreitungen als auch die gesamte Summe (rund 28 000 Fr.)  innerhalb der gesetzlichen Zuständigkeit des Gemeinderates liegen, war kein Finanzreferendum erforderlich. Der Gemeinderat hat die bis Ende März 2026 angefallenen Mehrausgaben deshalb an seiner Sitzung vom 12. Mai 2026 abschliessend genehmigt und der Jahresrechnung 2026 belastet.