Am 31. März 2026 fand die Bürgerversammlung der Politischen Gemeinde Weesen statt.
Gemäss Art. 49 des Gemeindegesetzes liegt das Protokoll vierzehn Tage nach der Bürgerversammlung während vierzehn Tagen, d. h. vom 14. April bis 28. April 2026, bei der Gemeinderatskanzlei (Büro Nr. 23) öffentlich auf.
Gemäss Art. 50 Abs. 1 des Gemeindegesetzes können Stimmberechtigte sowie Personen, die schutzwürdige Interessen geltend machen können, innert der Auflagefrist beim Departement des Innern, Regierungsgebäude, 9001 St. Gallen, Protokollbeschwerde mit einem Antrag auf Berichtigung erheben.