Ersatzwahl zweier Mitglieder des Primarschulrats Weesen: Feststellung der endgültigen Ergebnisse
Der Primarschulrat Weesen hat mit Beschluss vom 24. März 2026 in Anwendung von Art. 111 Abs. 2 des Gesetzes über Wahlen und Abstimmungen (sGS 125.3) die endgültigen Ergebnisse folgender Wahl festgestellt:
Ersatzwahl zweier Mitglieder des Primarschulrats Weesen vom 8. März 2026 (vgl. für das Ergebnis im Einzelnen Publikation auf der Publikationsplattform Kanton St. Gallen und St. Galler Gemeinden am 10.03.2026, Publ. Nr. 00.251.201)
Weesen, 27. März 2026 Schulsekretariat