Der Gemeinderat hat Jasmin Giger das Patent erteilt. Es erlaubt den Verkauf von gebrannten Wassern im Detailhandel. Der Betrieb «Jasmins Spezialitäten» befindet sich im Städtli 48. Das Gesuch wurde vollständig und sorgfältig eingereicht. Die eingereichten Unterlagen bestätigen die persönlichen Voraussetzungen. Damit erfüllt die Gesuchstellerin alle gesetzlichen Anforderungen, wie sie sich aus dem Gastwirtschaftsgesetz ergeben.

Das Patent gilt vom 1. April bis 31. Dezember 2026. Danach erfolgt die Erneuerung im ordentlichen Turnus. Mit dem neuen Angebot gewinnt das Städtli zusätzliche Attraktivität. Der Gemeinderat wünscht Jasmin Giger einen gelungenen Start.