Die Schutzverordnung Landschaft stellt sicher, dass wertvolle Naturund Landschaftsräume langfristig erhalten bleiben und angemessen geschützt werden. Betroffene Grundeigentümerinnen und Grundeigentümer, Bewirtschafterinnen und Bewirtschafter sowie die Nachbargemeinden Schänis, Amden und Glarus Nord wurden schriftlich zur Mitwirkung eingeladen. Die öffentliche Mitwirkung erfolgte digital über die E-Mitwirkungsplattform der Gemeinde und stand allen Personen offen. Die Möglichkeit, sich an der Überarbeitung der Schutzverordnung Landschaft zu beteiligen, wurde rege genutzt. Eine erste Sichtung zeigt, dass die Revision grundsätzlich Zustimmung erhält. Viele Eingaben betreffen Präzisierungen, Klärungen und Anliegen zur Bewirtschaftung. Einige Eingaben betreffen Schutzumfänge, Kartendarstellungen oder Ausnahmen. Aktuell erarbeitet die Suisseplan AG den Mitwirkungsbericht zuhanden des Gemeinderates, der anschliessend über den Bericht und die einzelnen Antworten an die Mitwirkenden befinden wird. Der Mitwirkungsbericht wird sodann in anonymisierter Form veröffentlicht.

Ziel des Gemeinderates ist es, die Schutzverordnung Landschaft zusammen mit dem neuen Rahmennutzungsplan und Baureglement bis Ende dieses Jahres zu erlassen und zu Beginn des neuen Jahres öffentlich aufzulegen. Dies verbunden mit der Möglichkeit, gegen die eigentümerverbindlichen Instrumente der Raumplanung Einsprache zu erheben. Im Anschluss folgt sodann zum Abschluss der Gesamtrevision die öffentliche Mitwirkung und der Erlass der Schutzverordnung Siedlung.