Der Gemeinderat der Politischen Gemeinde Weesen hat mit Beschluss vom 27. Oktober 2025 (GRB Nr. 203 / 2026) in Anwendung von Art. 111 Abs. 2 des Gesetzes über Wahlen und Abstimmungen (WAG, sGS 125.3) die endgültigen Ergebnisse folgender Wahlgänge festgestellt:
- Erster Wahlgang Ersatzwahl eines Mitglieds des Gemeinderats für den Rest der Amtsdauer 2025 – 2028
- Ersatzwahl eines Mitglieds der Geschäftsprüfungskommission für den Rest der Amtsdauer 2025 – 2028
Für die Ergebnisse im Einzelnen wird auf die amtliche Bekanntmachung der Ergebnisse vom 30. September 2025 im Publikationsorgan der Politischen Gemeinde Weesen verwiesen (s. Publ.-Nr. 00.228.562). Für die Ersatzwahl eines Mitglieds des Gemeinderats für den Rest der Amtsperiode 2025 – 2028 ist ein zweiter Wahlgang erforderlich. Dieser findet am 30. November 2025 statt.