Am 8. Dezember 2025 erliess der Gemeinderat der Politischen Gemeinde Weesen die totalrevidierte Rahmennutzungsplanung. Sie umfasst den Zonenplan und das Baureglement.

Die öffentliche Auflage erfolgte vom 21. Januar bis 20. Februar 2026. Während der Auflagefrist gingen acht Einsprachen ein. Der Gemeinderat der Politischen Gemeinde Weesen behandelte sämtliche Einsprachen an seiner Sitzung vom 25. August 2026.

Gemäss Art. 36 Abs. 1 Bst. a des Planungs- und Baugesetzes (PBG, sGS 731.31) untersteht die Rahmennutzungsplanung dem fakultativen Referendum. Das Verfahren des fakultativen Referendums ist nach Abschluss des Einspracheverfahrens durchzuführen (Art. 37 Abs. 2 PBG). Der Gemeinderat der Politischen Gemeinde Weesen gab den Rahmennutzungsplan an seiner Sitzung vom 21. September 2026 für das fakultative Referendum frei (GRB Nr. 228 / 2026). Das Verfahren zur Durchführung des fakultativen Referendums richtet sich nach Art. 13 ff. der Gemeindeordnung der Politischen Gemeinde Weesen.

 

Gegenstand:
Rahmennutzungsplanung vom 8. Dezember 2025

Referendumsfrist:
30. September 2026 bis 9. November 2026 (40 Tage)

Öffentliche Auflage:
Gemeindehaus, Hauptstrasse 15, 8872 Weesen (1. Stock, Büro Nr. 23)

Notwendige Anzahl Unterschriften:
100

Einreichung:
Ein allfälliges Referendumsbegehren ist vor Ablauf der Referendumsfrist dem Gemeinderat der Politischen Gemeinde Weesen, Hauptstrasse 15, 8872 Weesen, einzureichen.