Auf diesen Grundstücken bestehen bereits Anlagen der SAK. Dazu gehören Kabelanlagen, Schächte und Kabelverteilkabinen. Die Vereinbarungen sichern deren Bestand und Betrieb künftig vertraglich ab. Sie regeln zudem die gegenseitigen Rechte und Pflichten klar.
Mit dem Abschluss der Vereinbarungen sind keine Bauarbeiten verbunden. Die bisherige Nutzung der Grundstücke bleibt grundsätzlich unverändert. Die Gemeinde erhält für die eingeräumten Rechte Entschädigungen von insgesamt rund 7300 Franken.
Die Anlagen dienen der regionalen Stromversorgung. Mit den Vereinbarungen schaffen die SAK und die Gemeinde klare und verlässliche rechtliche Verhältnisse.